Extrem Starke Laserpointer

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Laserpointer Extrem Stark

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Was sind Laserpointer?

Es gibt Laserpointer Blau 1000mW
Laserpointer Blau 20000mW
Laserpointer Grün 5000mW
Laserpointer Infrarot 30000mW
Laserpointer 20000mW Grün
Laserpointer 30000mW Blau
DJ Effekt Laserpointer 3000mW
Ziellaser für Sportschützen
Laser Schutzbrille

Laserpointer sind optische Zeigestäbe, die gerne und häufig bei jeder Art von Präsentationen verwendet werden. Da diese Geräte mittlerweile sehr preiswert geworden sind, werden sie auch von Kindern gekauft und benutzt, zumal zum Teil durch auswechselbare Vorsatzteile unterschiedlichste Zeichen und Figuren projiziert werden können.

Wie funktionieren Laserpointer?

Die Laserstrahlung wird in einer Laserdiode erzeugt, die zugehörige Ansteuerelektronik meist mit Batterien (z.B. Knopfzellen) versorgt.

Laserpointer erzeugen einen sehr intensiven Lichtstrahl. Dieses Laserlicht unterscheidet sich in seinen Eigenschaften deutlich von normalem Licht, z.B. dem Licht aus einer gewöhnlichen Taschenlampe.
Mit zunehmender Stärke des Strahles (Ausgangsleistung) können Schäden an der Netzhaut entstehen, falls der Strahl ins Auge fällt. Im ungünstigsten Fall kann man auf dem betroffenen Auge auch erblinden.

 

Gefahren, insbesondere ausgehende Strahlung

Laser - zu denen auch die Laserpointer zählen - werden nach der europäischen Norm EN 60825 nach der abgegebenen Strahlungsleistung in verschiedene Klassen eingeteilt. Je höher die Zahl, desto höher ist auch die vom Laser ausgehende Gefährdung.

Zur Zuordnung eines Lasers zu einer Klasse sind zwei Grenzwerte zu beachten:

  • MZB:
    Die "maximal zulässige Bestrahlung – MZB" stellt den Grenzwert für die ungefährliche Bestrahlung des Auges oder der Haut dar.
  • GZS:
    Mit "zugänglicher Strahlung" wird die Strahlung bezeichnet, die den Laser verlässt und in Bereiche gelangt, in denen sie auf Menschen treffen kann. Der "Grenzwert zugänglicher Strahlung – GZS" ist der Maximalwert zugänglicher Strahlung, der innerhalb einer bestimmten (Laser-) Klasse zugelassen ist.

Die Einteilung in Laserklassen wurde mit Veröffentlichung der Lasernorm DIN EN 60825-1:2001-11 neu geordnet. Neben den früher gängigen Laserklassen 1, 2, 3B und 4 wurden die drei Laserklassen 1M, 2R und 3R neu eingeführt. Die bisherige Klasse 3A wurde aus der Norm entfernt.
In folgender Tabelle sind die Laserklassen nach der DIN EN 60825-1 aufgelistet:  

Laserklasse GZS, Strahlleistung Beschreibung der Laserklasse
Klasse 1 wellenlängenabhängig: ca. 39 µW (blauI)
bis
ca. 0,39 mW (rot)
Die zugängliche Laserstrahlung ist unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen ungefährlich und verursacht auch bei längerer Bestrahlung keine Schäden am Auge. Selbst dann nicht, wenn optische Mittel wie Lupe, Linse, Teleskop verwendet werden.
Beispiele:
Laserdrucker, CD-Player, Scanner
Klasse 1M wellenlängenabhängig Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Bereich 302,5 nm bis 4000 nm. Der vom Laser ausgehende Strahl verläuft divergent oder ist aufgeweitet (d.h. nicht "punktförmig"). Die zugängliche Strahlung ist für das Auge ungefährlich, solange der Strahlquerschnitt nicht durch optische Instrumente verkleinert (gebündelt, fokussiert) wird.
Beispiele:
Barcode- / Strichcodeleser an Supermarktkassen
Klasse 2 GZS = 1 mW für Dauerstrichlaser Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Bereich des sichtbaren Lichtes (400 nm – 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Einwirkdauer (bis max. 0,25 sec) ungefährlich für das Auge.
Beispiele:
Laserpointer, Laserwasserwaagen, Lichtschranken
Klasse 2M wie Klasse 2 Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Bereich des sichtbaren Lichtes (400 nm – 700 nm). Der vom Laser ausgehende Strahl verläuft divergent oder ist aufgeweitet (d.h. nicht "punktförmig"). Es besteht eine der Laserklasse 2 vergleichbare Gefährdung, solange der Strahlquerschnitt nicht durch optische Instrumente verkleinert (gebündelt, fokussiert) wird.
Der Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten führt zu vergleichbaren Gefährdungen wie bei Laserklasse 3R oder 3B.
Beispiel:
sog. "Motivlaser", z.B. zur Projektion von Figuren auf eine Projektionsfläche
Klasse 3R GZS = 5 mW für Dauerstrichlaser im sichtbaren Bereich,
5 x GZS Klasse 1 für andere Wellenlängen
Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von 302,5 nm bis 106 nm und ist gefährlich für das Auge.
Lasereinrichtungen der Klasse 3R sind potentiell gefährlich - wie auch solche der Klasse 3B. Dar Risiko eines Augenschadens wird durch Begrenzung des GZS-Wertes auf das fünffache des Grenzwertes der Klasse 2 verringert.
Beispiel:
Nivellierlaser, Ziellaser (z.B. militärische Zwecke)
Klasse 3B GZS = 500 mW,
typischerweise Dauerstrichlaser
Die zugängliche Strahlung ist gefährlich für das Auge, häufig auch für die Haut (wenn z.B. die MZB überschritten wird).
Beispiele:
Show- und Disco-Laser, Laser für kosmetische Anwendungen
Klasse 4 GZS > 500 mW;
Hochleistungslaser
Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Auch diffuse Reflexionen des Strahles können bereits gefährlich sein. Der direkte oder reflektierte Strahl führt sofort zu Schädigungen. Die Laserstrahlung kann Brand- und Explosionsgefahr verursachen.
Beispiele:
Laserschneide- oder schweißanlagen, Forschungslaser, Laser für medizinische Anwendungen

Laserpointer dürfen nur den Klassen 1 oder 2 zugeordnet sein, d.h. die Ausgangsleistung eines Laserpointers darf maximal 1 mW betragen.

Der sogenannte. Lidschlussreflex von etwa 0,25 Sekunden bietet normalerweise ausreichenden Schutz, falls ein Laserstrahl auf das Auge trifft. Allerdings darf in der Regel nicht vom Vorhandensein eines Lidschlussreflexes ausgegangen werden.
Wird zudem bewusst längere Zeit (= länger als 0,25 sec.) in den Laserstrahl geblickt, kann das Auge trotzdem geschädigt werden.

Kennzeichnung

Laserpointer müssen mindestens mit folgenden Puntken gekennzeichnet sein:

  • Laserwarnsymbol
  • Warnhinweis "Laserstrahlung - Nicht in den Strahl blicken"Kleiner Laser
  • Laser Klasse 2 nach DIN EN 60825-1: Jahreszahl-Monat
  • Leistung und Wellenlänge des Laserlichtes; z.B.: P ≤ 1 mW, λ = 650 nm

Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Laserpointern:

  • Laserpointer sind kein Spielzeug und gehören daher nicht in Kinderhände! 
  • Niemals direkt in den Strahl schauen oder den Strahl auf Menschen oder Tiere richten! 
  • Falls Laserstrahlung ins Auge trifft:
    Augen sofort bewußt schließen und den Kopt sofort aus dem Strahl wenden!
  • Keinesfalls optische Instrumente wie Lupe o.ä. zur Betrachtung der Strahlungsquelle verwenden.
  • Nur Laserpointer verwenden, die ordnungsgemäß gekennzeichnet sind! 
  • Nur Laserpointer kaufen, bei denen Bedienungsanleitung und die Warnhinweise in deutscher Sprache beigefügt sind! 
  • Falls ein CE - Zeichen bzw. evtl. ein GS - Zeichen angebracht sind:
    Dies bedeutet nicht, dass die Laserstrahlung oder der (sorglose) Umgang deswegen ungefährlich wären!
  • Immer Bedienungsanleitung und Warnhinweise beachten! 
  • Eigenverantwortung ist sehr wichtig:
    Eltern sollten Laserpointer nicht für Kinder zugänglich aufbewahren oder, sofern sie ihren Kindern den Umgang mit einem Laserpointer gestatten, diesen Umgang sorgfältig überwachen.
    Die Kinder müssen dann aber vorher über die möglichen Gefahren informiert werden!
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